PA – PROFESSIONALS APPROACH GmbH 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Die Geschäftsbeziehungen zwischen der PA – PROFESSIONALS APPROACH GmbH (nachfolgend auch „PROFESSIONALS APPROACH“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), (beide nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt), unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Etwaig abweichende Vereinbarungen zwischen PROFESSIONALS APPROACH und dem Kunden gelten nur insoweit, als sie von PROFESSIONALS APPROACH und dem Kunden als Teil der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Ansonsten ist die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn PROFESSIONALS APPROACH diesen nicht gesondert widersprechen sollte. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, auch wenn auf diese nicht erneut verwiesen werden sollte. 

2. Leistungen von PROFESSIONALS APPROACH 

Leistungen von PROFESSIONALS APPROACH im Sinne dieser AGB sind 

2.1 der Nachweis eines von PROFESSIONALS APPROACH vorgestellten Arbeitnehmers zur Einstellung sowie 

2.2 sonstige Leistungen, die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages dienen. 

3. Leistungen des Kunden 

3.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass PROFESSIONALS APPROACH sämtliche für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen. 

3.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Prüfung der beruflichen oder akademischen Qualifikationen und wird sich von der Eignung eines durch PROFESSIONALS APPROACH vorgestellten Kandidaten selbst bzw. durch Bevollmächtigte überzeugen. 

3.3 Der Kunde hat PROFESSIONALS APPROACH unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er einem vorgestellten Kandidaten ein Angebot zu einer Anstellung unterbreitet. 

4. Vergütung 

4.1 Die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Übernahme von Leistungen durch PROFESSIONALS APPROACH bestimmt sich nach den im jeweiligen Auftrag mit dem Kunden vereinbarten Honorarsätzen. 

4.2 Sollte zwischen dem Kunden und PROFESSIONALS APPROACH eine Vergütung gem. vorstehender Ziffer 4.1 nicht gesondert vereinbart worden sein und stellt der Kunde eine von PROFESSIONALS APPROACH vorgestellte Person ein, steht PROFESSIONALS APPROACH ein Honorar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung zu: 

Das Honorar für eine Einstellung beträgt 35% des ersten Bruttojahresgehaltes des eingestellten Bewerbers, mindestens jedoch EUR 17.500,00, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zur Berechnung des ersten Bruttojahresgehaltes werden sämtliche Vergütungsbestandteile berücksichtigt, insbesondere zählen hierzu auch Bestandteile, die erfolgsunabhängig und/oder erfolgsabhängig bezahlt werden. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen, wie etwa geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen, werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Aktive oder stille Unternehmensbeteiligungen (Anteile, Aktien, Fonds, etc.) werden pauschal mit einem Betrag von EUR 30.000,00 berücksichtigt. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem Wert bei vollständiger Zielerreichung angesetzt, Sachleistungen mit ihrem geldwerten Vorteil. 

4.3 Wird innerhalb von zwölf Monaten im Falle der Vorstellung eines Arbeitnehmers zur Einstellung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt: 

– nach dem erstmaligen Erhalt von Unterlagen über den Arbeitnehmer 

– nach dem ersten Vorstellungstermin oder nach der sonstigen Herstellung eines ersten Kontaktes eine durch PROFESSIONALS APPROACH vorgeschlagene Person vom Kunden entsprechend eingestellt, so ist im Fall der Anstellung dieser Person das gem. Ziffer 4 (Abs. 4.1 – 4.2) fällige Honorar zu entrichten. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden besteht auch dann, wenn die vorgestellte Person innerhalb von 12 Monaten in verbundenen Unternehmen des Kunden (§ 15 ff. AktG) – z.B. bei einer anderen Konzerngesellschaft – eingestellt werden sollte, und zwar unerheblich davon, ob der vorgestellte Arbeitnehmer für den ursprünglich vorgesehenen oder etwaig einen anderen Arbeitsplatz (ggfls. auch andere Position) eingestellt wird. 4.4 Das Honorar wird bei Begründung des Arbeitsverhältnisses, d.h. mit Unterzeichnung des Vertrages, spätestens jedoch (sofern noch kein Arbeitsvertrag geschlossen worden sein sollte) mit Beginn der Beschäftigung, fällig und ist innerhalb von 5 Werktagen nach Unterzeichnung des Vertrages bzw. Beschäftigungsbeginn zahlbar. Bei fehlender oder späterer Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages tritt die Fälligkeit des Honorars in jedem Falle spätestens bei Beginn der tatsächlichen Beschäftigung ein. 

Der Kunde hat PROFESSIONALS APPROACH unverzüglich nach Vertragsschluss bzw. nach Einstellung schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass er einen von PROFESSIONALS APPROACH vermittelten Bewerber als Arbeitnehmer eingestellt hat und PROFESSIONALS APPROACH jeweils unverzüglich über das Jahresbruttoeinkommen (einschließlich der Höhe der vom Kunden zu zahlenden Vergütung nebst Nebenkosten, wie Fahrtgeld und Vergütungsabsprachen etc.) durch Übersendung entsprechender schriftlicher Nachweise zu informieren. Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Kunde die vorgestellte Person anspricht oder sich die vorgestellte Person selbst beim Kunden oder einem Konzernunternehmen bewerben sollte. Der Vergütungsanspruch von PROFESSIONALS APPROACH besteht ferner auch unabhängig davon, in welcher Position die von 

PROFESSIONALS APPROACH vorgestellte Person beim Kunden eingestellt bzw. eingesetzt wird, insbesondere auch dann, wenn die Person in einer anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die sie ursprünglich von PROFESSIONALS APPROACH vorgeschlagen wurde. 

Falls der Kunde einen Bewerber, der ihm ursprünglich durch PROFESSIONALS APPROACH nachgewiesen oder vorgestellt wurde, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von PROFESSIONALS APPROACH, einstellt oder in sonstiger Form unter Vertrag nimmt, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 25.000,00 verpflichtet, deren Höhe nach billigem Ermessen von PROFESSIONALS APPROACH festzusetzen ist und im Streitfalle gerichtlich überprüft werden kann. Zudem ist der Kunde für diesen Fall unter Anwendung von vorstehender Regelung in Ziffer 4 zur Zahlung des entsprechenden Honorars verpflichtet. 

Die sonstigen, PROFESSIONALS APPROACH zustehenden Rechte, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, bleiben hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadenersatz anzurechnen. 

5. Abrechnung, Fälligkeit und Verzug 

5.1 Die Abrechnung der Leistungen erfolgt 

– bei einer Einstellung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem Bewerber, spätestens jedoch (sofern noch kein Arbeitsvertrag geschlossen worden sein sollte) mit Beginn der Beschäftigung, 

– bei Anzeigen in Print- und/oder Onlinemedien zum Zeitpunkt der Schaltung/Einstellung, 

– bei sonstigen Leistungen bei entsprechendem Vertragsschluss. 

5.2 Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, die angegebenen Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 

5.3 Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Das Recht zur Verzugsbegründung durch gesonderte Mahnung bleibt hiervon unberührt. Während des Verzuges des Kunden ist PROFESSIONALS APPROACH berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. 

Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens von PROFESSIONALS APPROACH bleibt hiervon ausdrücklich unberührt. 

5.4 Die Aufrechnung kann vom Kunden nur mit Forderungen erfolgen, die von PROFESSIONALS APPROACH schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. 

6. Mängelansprüche / Leistungsverhinderung 

6.1 Die Ansprüche des Kunden wegen etwaiger Mängel der Dienstleistungen richten sich grds. nach den gesetzlichen 

Vorschriften. Der Kunde hat Mängelansprüche unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Mangel schriftlich gegenüber PROFESSIONALS APPROACH geltend zu machen. Die Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung. 

6.2 Kann PROFESSIONALS APPROACH die für den Kunden übernommenen Leistungen aufgrund von Umständen ganz oder teilweise nicht erbringen, die PROFESSIONALS APPROACH nicht zu vertreten hat, hat PROFESSIONALS APPROACH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verpflichtung zum Schadenersatz trifft PROFESSIONALS APPROACH in diesem Falle jedoch ausdrücklich nicht. 

7. Kündigung 

7.1 Jede Partei kann einen einzelnen Rekrutierungsauftrag mit einer Frist von 14 Kalendertagen ordentlich kündigen. Bis zur Vertragsbeendigung bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend zu vergüten. 

7.2 Jede Partei ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern die andere Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt. 

7.3 PROFESSIONALS APPROACH ist zudem zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn 

– der Kunde zahlungsunfähig ist
– über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird
– der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet
– der Kunde sich mit der Annahme der Leistungen von PROFESSIONALS APPROACH in Verzug befindet
– der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder
– der Kunde eine diskriminierende Anfrage in jeglicher Weise stellt. Seite 3 | 5 

7.3 Die sonstigen, PROFESSIONALS APPROACH zustehenden Rechte, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, bleiben hiervon unberührt. 

8. Ersatzbemühungen 

8.1 Kündigt eine von PROFESSIONALS APPROACH für eine Einstellung beim Kunden vorgestellte und von diesem eingestellte Person innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Tätigkeit beim Kunden oder kündigt der Kunde einer solchen Person innerhalb von sechs Monaten nach Arbeitsantritt, wird PROFESSIONALS APPROACH sich bemühen, einen entsprechenden Ersatz für die vertraglich vereinbarte Position zu finden. Dies setzt jedoch die erfolgte Zahlung eines sog. Retainers (eines Starthonorars oder Vorkosten) in zwischen den Parteien zu vereinbarender Höhe voraus. Sollte der Auftrag auf reiner Erfolgsbasis abgewickelt worden sein, verkürzt sich der Zeitraum von sechs Monaten auf zwei Monate. Eine Gewähr für die erfolgreiche Vermittlung einer Ersatzperson wird von PROFESSIONALS APPROACH ausdrücklich nicht übernommen. 

8.2 Ziffer 8.1 gilt insofern nicht, als dass die Kündigung 

– seitens des Kunden durch eine interne Reorganisationsmaßnahme mit der Folge des Wegfalls des Bedarfes, des Arbeitsplatzes o. ä.
– durch Änderung der Arbeitsplatzbeschreibung bzw. der Aufgabenstellung
– durch sonstige Reorganisationsmaßnahmen
– infolge der Übernahme des Kunden durch ein anderes Unternehmen oder
– aufgrund einer Fusion des Kunden mit einem anderen Unternehmen verursacht wurde. 8.3 Ziffer 8.1 gilt zudem dann nicht, wenn der Kunde die für die Vermittlung der ausgeschiedenen Person von PROFESSIONALS APPROACH gestellte Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt oder wenn die vorgestellte Person innerhalb von 12 Monaten in einem Konzernunternehmen (§ 15 AktG) eingestellt werden sollte. 

8.4 Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Kunden zum Vergütungsanspruch von PROFESSIONALS APPROACH steht dem Kunden bei Ersatzbemühungen ausdrücklich nicht zu. 

9. Haftung 

9.1 Vorbehaltlich der Regelung in nachfolgender Ziffer 9.2 wird die Haftung von PROFESSIONALS APPROACH für Schadenersatz wie folgt beschränkt: 

9.11 PROFESSIONALS APPROACH haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis, diese wiederum begrenzt auf einen Betrag in Höhe von max. 100.000 EUR (in Worten: ein hundert tausend Euro). 

9.12 PROFESSIONALS APPROACH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. 

9.2 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachter Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. 

9.3 PROFESSIONALS APPROACH übernimmt keine Garantie für die Eignung der zur Einstellung vermittelten Arbeitnehmer. Dies gilt insbesondere für die Prüfung von Referenzen und Qualifikationen, die final dem Kunden gemäß Ziffer 3.2. obliegt. 

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen. 

10. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz 

10.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen. Vertrauliche Informationen im vorstehenden Sinne sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind. Die Parteien verpflichten sich darüber hinaus insbesondere, wenngleich nicht ausschließlich, und soweit einschlägig zur Wahrung von Geheimnissen i.S.v. 203 StGB sowie Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG, zur Einhaltung des 

Telekommunikationsgeheimnisses, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO. 

10.2 Die Verschwiegenheitsplicht gilt nicht für solche Informationen, die bei Vertragsschluss bereits allgemein und offenkundig bekannt sind und auch nicht im Falle gesetzlicher Offenlegungsverpflichtungen oder gegenüber verbundenen Unternehmen sowie solchen Personen, die gemäß ihres Berufsstandes zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information. 

10.3 Die Parteien werden ihre Mitarbeiter, etwaige Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedienen, entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten und an diese lediglich die zur Erbringung der jeweiligen Leistung erforderlichen Informationen mitteilen. 

10.4 Der Kunde erkennt an, dass beide Parteien jeweils eigenständige Datenverantwortliche im Sinne der DSGVO für die im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeiteten personenbezogenen Daten sind. Um Zweifel auszuschließen, möchten die Vertragsparteien keine gemeinsame Verantwortung in Bezug auf die im Rahmen der Vertragsbeziehung erbrachten Dienstleistungen herstellen. Jede Partei verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der Allgemeinen Datenschutzgrundverordnung 2016/679 (DSGVO), sowie alle Gesetze, die die genannten Bestimmungen umsetzen, ergänzen oder ersetzen, einzuhalten. Alle personenbezogenen Daten, die PROFESSIONALS APPROACH dem Kunden zur Verfügung stellt, werden nur für die in dieser Vereinbarung beschriebenen begrenzten Zwecke und in Übereinstimmung mit den oben genannten Gesetzen und Vorschriften verwendet. Die Parteien dürfen ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht wissentlich so erfüllen, dass die andere Partei gegen ihre Verpflichtungen aus den geltenden Datenschutzgesetzen verstößt. 

10.5 Alle personenbezogenen Daten des Kunden und einer im Namen des Kunden handelnden Person, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, werden von PROFESSIONALS APPROACH zum Zwecke der Verwaltung des Vertragsverhältnisses und der Übermittlung von Geschäftsinformationen behandelt. Natürliche und juristische Personen können ihre Rechte auf Zugriff, Berichtigung, Löschung und Portabilität ihrer Daten, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung unter der E-Mail-Adresse info@pro-approach.de ausüben. 

11. Kandidatenunterlagen / Einstellung durch Dritte 

11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von PROFESSIONALS APPROACH, Kenntnisse, Unterlagen oder sonstige Angaben über die von PROFESSIONALS APPROACH vorgestellten Personen an Dritte weiterzugeben oder diese Personen Dritten zum Zwecke der Einstellung entsprechend vorzustellen. „Dritter“ im Sinne dieser Ziffer 11 ist jede andere natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit als der Kunde, einschließlich der mit dem Kunden nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen. 

11.2 Falls der Kunde eine Person, die ihm ursprünglich durch PROFESSIONALS APPROACH vorgestellt oder vermittelt wurde, dennoch einem Dritten ohne vorherige schriftliche Einwilligung von PROFESSIONALS APPROACH zum Zwecke der Einstellung vorstellt oder sonst bekannt macht, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 25.000,00 verpflichtet, deren Höhe nach billigem Ermessen von PROFESSIONALS APPROACH festzusetzen ist und im Streitfalle gerichtlich überprüft werden kann. Zudem ist der Kunde für diesen Fall unter entsprechender Anwendung von Ziffer 4 zur Zahlung des Honorars verpflichtet, sofern diese Person von dem Dritten eingestellt oder in sonstiger Form unter Vertrag genommen wird. Die sonstigen, PROFESSIONALS APPROACH zustehenden Rechte, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, bleiben hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadenersatz anzurechnen. 

12. Abwerbeklausel von PROFESSIONALS APPROACH Mitarbeitern 

Der Kunde verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Mitarbeiter von PROFESSIONALS APPROACH abzuwerben, einzustellen oder anderweitig zu beauftragen, auch nicht über etwaige Konzernunternehmen bzw. Kooperationspartner des Kunden, es sei denn, der Mitarbeiter selbst sollte sich nachweislich initial und aktiv aufgrund einer spezifischen Stellenausschreibung auf diese bewerben. In jedem Fall eines Verstoßes gegen diese Abwerbeklausel durch den Kunden kann PROFESSIONALS APPROACH eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 

EUR 25.000,00 geltend machen, deren Höhe nach billigem Ermessen von PROFESSIONALS APPROACH festzusetzen ist und im Streitfalle gerichtlich überprüft werden kann. 

13. Anti-Diskriminierung 

13.1 PROFESSIONALS APPROACH, seine Mitarbeiter und Vertreter sind angehalten, unsere ethischen Prinzipien zu befolgen, die unsere Unternehmenswerte im alltäglichen Geschäftsbetrieb widerspiegeln. Alle Mitarbeiter und Vertreter von PROFESSIONALS APPROACH sind insbesondere dazu verpflichtet, sich gegenseitig sowie unsere Kandidaten und Kunden mit Respekt und Würde zu behandeln und so für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen. PROFESSIONALS APPROACH ergreift entsprechende Maßnahmen zur Schaffung eines vielseitigen Arbeitsplatzes, an dem alle Mitarbeiter dieselben Möglichkeiten haben und fair behandelt werden. 

PROFESSIONALS APPROACH untersagt und verbietet daher ausdrücklich jede Art der Diskriminierung, Einschüchterung oder Belästigung aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Herkunftsland, Religion, Alter, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung oder jeglichem sonstigen gesetzlich geschützten Status. Gleiches erwartet PROFESSIONALS APPROACH auch von seinen Kunden und Kandidaten im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit. 

13.2 Ein Verstoß gegen die vorstehenden Grundsätze berechtigt jede Partei zur fristlosen Kündigung nach Ziffer 7. 

14. Anti-Korruptionspflicht 

14.1 Jede Partei wird 

  1. a) die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften und sonstigen Bestimmungen in Bezug auf die 

Bekämpfung von Bestechung und Korruption gewährleisten und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Dritte diese einhalten und keiner anderen Person ein Geschenk, eine Zahlung, eine Gegenleistung, eine Beschleunigungs- oder Erleichterungszahlung, eine finanzielle oder eine nicht-finanzielle Gegenleistung bzw. einen Vorteil jeglicher Art anbieten, versprechen, geben oder solchen zustimmen sowie solche von einer Person akzeptieren und zwar unabhängig davon, ob für sich oder im Namen einer anderen Person, die direkt oder indirekt in Verbindung mit diesem Vertrag oder einem anderen bestehenden oder zukünftigen Vertrag stehen und die nach den Gesetzen eines Landes illegal oder korrupt sind (zusammen nachfolgend „Bestechungsgelder“).

  1. b) der jeweils anderen Partei unverzüglich jede Anfrage, Anforderung oder jedes Angebot für Bestechungsgelder melden, die sie im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung, die derzeit oder in Zukunft zwischen den Parteien besteht, erhält (die „Anti-Korruptionspflicht“). Die Parteien stellen sicher, dass Dritte, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag tätig werden, dies nur auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrages tun, der diesen Personen Bedingungen auferlegt, die den Bestimmungen entsprechen, die den Parteien unter dieser Ziffer 14 auferlegt wurden. Die Parteien sind für die Einhaltung und Erfüllung der Bestimmungen durch Dritte verantwortlich und haften direkt gegenüber der jeweils anderen Partei für Verstöße Dritter gegen die vorgenannten Bestimmungen. 14.2 Jede Partei hat der jeweils anderen Partei unverzüglich schriftlich die Einzelheiten eines Verstoßes gegen die vorliegende Anti-Korruptionspflicht mitzuteilen. 
  2. 14.3 Um die Einhaltung der vorgenannten Regelungen zu überprüfen, hat jede Partei in zumutbarer Weise die erforderlichen Informationen und Erklärungen zur Verfügung zu stellen. 
  3. 14.4 „Dritter“ im Sinne dieser vorgenannten Regelungen sind Dienstleister, Subunternehmer, Händler und Vertreter, die Dienstleistungen im Auftrag einer Partei erbringen. 

15. Internationale Sanktionen und Embargos 

Der Kunde wird internationale Sanktionen einhalten, die von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten und anderen betreffenden nationalen Rechtsvorschriften verhängt werden. Zu diesem Zweck wird der Kunde so weit wie möglich Transaktionen mit Beteiligung eines Landes, das unter einem Embargo/einer restriktiven Maßnahme steht oder mit einer Person oder einem Unternehmen, die bzw. das auf einer Liste von Sanktionen steht, verhindern. 

16. Höhere Gewalt 

Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende und von den Parteien nicht zu vertretende Ereignisse, wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe, entbinden die Parteien für ihre Dauer von der Pflicht zur entsprechenden Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird die jeweils andere Partei in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verpflichtung zu Schadenersatz der Parteien besteht in diesem Fall nicht. 

17. Schlussbestimmungen 

17.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben nur insofern Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 

17.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll dies die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt oder der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Vielmehr soll anstelle der unwirksamen Bestimmung, soweit dies rechtlich zulässig ist, eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Parteien vereinbart haben oder vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten, Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. 

17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf. PROFESSIONALS APPROACH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen Gerichtsstand in Deutschland zu verklagen. 

17.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 

Stand: 01. Juni 2023